AGB für Karnevalsvereine / gewerbliche Abnehmer der Lose
Allgemeine Geschäftsbedingungen,
Glückskamelle, Inhaber Susanne Heuser
für den Verkauf und die Bereitstellung von Glückskamelle-Losen an Unternehmer und Vereine
Stand: August 2026
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen Susanne Heuser unter Geschäftsbezeichnung „Glückskamelle“, Wibbeltstraße 24, 48147 Münster (nachfolgend „Veranstalter“) und Unternehmern, Vereinen, Verbänden oder sonstigen gewerblichen bzw. nicht privaten Abnehmern (nachfolgend „Kunde“) über den Erwerb und die Bereitstellung von Glückskamelle-Losen.
2. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB sowie gegenüber juristischen Personen, Vereinen und sonstigen Organisationen, soweit diese die Lose nicht ausschließlich zu privaten Zwecken erwerben.
3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Veranstalter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
4. Individuelle Vereinbarungen zwischen Veranstalter und Kunde haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsgegenstand
1. Vertragsgegenstand ist die Lieferung bzw. Bereitstellung der vom Kunden bestellten Anzahl von Glückskamelle-Losen einschließlich der zum jeweiligen Los gehörenden Gewinn-, Rabatt- oder Vorteilskomponenten nach Maßgabe der jeweils gültigen Produkt- und Gewinnbeschreibung.
2. Die konkreten Eigenschaften des jeweiligen Losprodukts, insbesondere Losanzahl, Preis, Gewinnverteilung, Gewinnarten, Gültigkeitszeiträume und sonstige Leistungsmerkmale, ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung und den dort in Bezug genommenen Teilnahme- und Gewinnbedingungen.
3. Der Veranstalter ist berechtigt, die Gestaltung der Lose, die technische Ausführung sowie nicht wesentliche gestalterische Merkmale zu ändern, sofern dadurch die vereinbarten wesentlichen Eigenschaften und der wirtschaftliche Wert der Leistung für den Kunden nicht beeinträchtigt werden.
§ 3 Vertragsschluss
1. Die Darstellung der Lose und Pakete auf der Website stellt grundsätzlich kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung bzw. Anfrage.
2. Der Kunde gibt durch Übermittlung des Bestellformulars oder durch eine sonstige Bestellung ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.
3. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Veranstalter die Bestellung in Textform bestätigt oder die bestellte Leistung ausführt.
4. Der Veranstalter ist berechtigt, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere bei fehlender Verfügbarkeit, technischen oder organisatorischen Gründen oder wenn die Durchführung der Bestellung rechtlich nicht zulässig ist.
5. Eine automatisch versandte Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Vertragsangebots dar, sofern sich aus deren Inhalt nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise.
2. Sofern im Angebot nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
3. Versand-, Verpackungs- oder sonstige Nebenkosten werden dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt und, sofern vereinbart, gesondert berechnet.
4. Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5. Bei Zahlungsverzug ist der Veranstalter berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie weitere gesetzlich zulässige Verzugskosten zu verlangen.
6. Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Dies gilt nicht für Gegenforderungen, die in einem rechtlichen Zusammenhang mit der Hauptforderung stehen.
§ 5 Lieferung und Übergabe
1. Liefertermine und Lieferfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
2. Lieferfristen beginnen, sofern nicht anders vereinbart, mit Vertragsschluss bzw. nach Eingang einer vereinbarten Vorauszahlung.
3. Der Veranstalter ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese dem Kunden zumutbar sind.
4. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.
5. Der Kunde hat die Lieferung unmittelbar nach Erhalt auf erkennbare Mengenabweichungen, Beschädigungen und offensichtliche Mängel zu überprüfen und erkennbare Beanstandungen unverzüglich in Textform mitzuteilen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferten Lose bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis Eigentum des Veranstalters.
2. Der Kunde darf die Lose im Rahmen des vereinbarten Vertragszwecks weitergeben bzw. an Teilnehmer ausgeben, sofern sämtliche vereinbarten Zahlungsbedingungen eingehalten werden.
3. Eine gewerbliche Weiterveräußerung der Lose an Dritte ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 7 Verwendung und Weitergabe der Lose
1. Der Kunde darf die erworbenen Lose ausschließlich im vereinbarten Rahmen verwenden bzw. an die vorgesehenen Teilnehmer ausgeben.
2. Der Kunde darf die Gewinnbedingungen, Gewinnmerkmale oder sonstigen Inhalte der Lose nicht verändern, entfernen oder in einer Weise verwenden, die den Eindruck einer eigenen oder abweichenden Gewinnveranstaltung erweckt.
3. Eine Veränderung oder Manipulation der Lose ist unzulässig.
4. Soweit der Kunde Lose an Dritte ausgibt, hat er sicherzustellen, dass die jeweils geltenden Teilnahme- und Gewinnbedingungen zugänglich gemacht werden.
§ 8 Gewinne, Rabatte und sonstige Vorteile
1. Die Einlösung von Gewinnen, Rabatten und sonstigen Vorteilen richtet sich ausschließlich nach den jeweils geltenden Gewinn- und Teilnahmebedingungen.
2. Der Veranstalter gewährleistet gegenüber dem Kunden die Bereitstellung der vereinbarten Lose. Soweit ein Gewinn, Rabatt oder Vorteil unmittelbar von einem teilnehmenden Partnerunternehmen erbracht wird, richtet sich die konkrete Leistungserbringung zusätzlich nach den für diesen Vorteil geltenden Bedingungen.
3. Der Veranstalter wird die vom Partner bereitgestellten Informationen nach bestem Wissen in das Los- bzw. Informationsmaterial übernehmen. Änderungen, die nach Herstellung oder Ausgabe der Lose durch einen Partner vorgenommen werden, berühren die Verantwortung des Veranstalters nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen.
4. Ein Anspruch auf Barauszahlung eines Sachgewinns, Gutscheins, Rabatts oder sonstigen Vorteils besteht nur, wenn dies ausdrücklich vorgesehen ist.
§ 9 Reklamationen und Mängel
1. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes wirksam vereinbart wurde.
2. Offensichtliche Mängel sollen unverzüglich nach Erhalt der Ware angezeigt werden.
3. Bei berechtigten Mängeln ist der Veranstalter zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, stehen dem Kunden die gesetzlichen weiteren Rechte zu.
4. Ansprüche wegen Mängeln verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit keine wirksame abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
§ 10 Haftung
1. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter nur für den Schaden, der bei Vertragsschluss als mögliche Folge der Pflichtverletzung vorhersehbar und für den jeweiligen Vertrag typisch war. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
2. Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
4. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
§ 11 Höhere Gewalt und rechtliche Unzulässigkeit
1. Der Veranstalter ist berechtigt, die Durchführung eines Vertrags ganz oder teilweise auszusetzen oder zu beenden, wenn dessen Durchführung aufgrund einer nach Vertragsschluss eintretenden Änderung gesetzlicher, behördlicher oder sonstiger zwingender Vorgaben rechtlich unzulässig wird.
2. Gleiches gilt bei behördlichen Untersagungen oder sonstigen Umständen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat und die eine Durchführung unmöglich machen.
3. Bereits geleistete Zahlungen werden im Falle einer endgültigen Nichtdurchführbarkeit für noch nicht erbrachte Leistungen erstattet, soweit dem Veranstalter kein gesetzlicher Anspruch auf Einbehalt zusteht.
§ 12 Datenschutz
1. Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
§ 13 Vertraulichkeit
Die Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung bekannt werden, nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
§ 14 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Die gesetzlichen Vorschriften über den internationalen Warenkauf finden keine Anwendung.
3. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Veranstalters.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
5. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
Vertrag für Sponsoren / teilnehmende Unternehmen
Vereinbarung für teilnehmende Unternehmen und Sponsoren
Glückskamelle – Bereitstellung von Gewinnen, Rabatten und Vorteilen
Stand: August 2026
§ 1 Vertragspartner
Diese Vereinbarung wird geschlossen zwischen
Susanne Heuser, Wibbeltstraße 24, 48147 Münster handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „Glückskamelle wird nachfolgend als „Veranstalter“ bezeichnet
vertreten durch Susanne Heuser
– nachfolgend „Veranstalter“ –
und
„teilnehmenden Partner“ –.
Veranstalter und Partner gemeinsam „Vertragsparteien“.
§ 2 Gegenstand der Vereinbarung
1. Der Partner beteiligt sich an der Glückskamelle-Aktion durch die Bereitstellung eines oder mehrerer Gewinne, Gutscheine, Rabatte oder sonstiger Vorteile für Teilnehmer.
2. Art, Umfang, Wert, Anzahl, Gültigkeit und Einlösebedingungen des jeweiligen Vorteils werden in der individuellen Partnervereinbarung bzw. im jeweiligen Partnerprofil festgelegt.
3. Der Partner verpflichtet sich, die von ihm zugesagten Leistungen zu den vereinbarten Bedingungen gegenüber den berechtigten Teilnehmern zu erbringen.
4. Die konkrete Darstellung des Vorteils auf Losen, der Website, Werbematerialien oder sonstigen Kommunikationsmitteln erfolgt auf Grundlage der vom Partner bereitgestellten und freigegebenen Informationen.
§ 3 Bereitstellung der Gewinne und Vorteile
1. Der Partner stellt die vereinbarten Gewinne, Gutscheine, Rabatte oder sonstigen Vorteile in der vereinbarten Anzahl und Beschaffenheit zur Verfügung.
2. Soweit es sich um einen Rabatt oder eine sonstige Leistung des Partners handelt, verpflichtet sich der Partner, diese Leistung innerhalb des vereinbarten Gültigkeitszeitraums entsprechend den vereinbarten Bedingungen zu gewähren.
3. Der Partner darf die zugesagte Leistung während des vereinbarten Gültigkeitszeitraums nicht ohne sachlichen Grund zum Nachteil der Teilnehmer verändern.
4. Der Partner informiert den Veranstalter unverzüglich, wenn ein zugesagter Gewinn oder Vorteil aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht oder nicht mehr erbracht werden kann.
§ 4 Angaben des Partners
1. Der Partner ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der von ihm bereitgestellten Angaben verantwortlich.
2. Dies betrifft insbesondere:
o Name und Anschrift des Unternehmens,
o Beschreibung des Gewinns oder Vorteils,
o Wert bzw. Rabatt,
o Einlösebedingungen,
o Gültigkeitszeitraum,
o Einlösestellen,
o eventuelle Mindestumsätze,
o Ausschlüsse und Beschränkungen,
o sonstige für die Inanspruchnahme erforderliche Bedingungen.
3. Der Partner stellt den Veranstalter von Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass vom Partner bereitgestellte Angaben falsch, irreführend oder unvollständig waren oder der Partner einen zugesagten Vorteil nicht entsprechend den vereinbarten Bedingungen erbracht hat, soweit der Partner die betreffende Pflichtverletzung zu vertreten hat.
§ 5 Einlösung durch Teilnehmer
1. Die Teilnehmer können einen vom Partner bereitgestellten Gewinn, Gutschein, Rabatt oder sonstigen Vorteil nur unter den hierfür vereinbarten Bedingungen einlösen.
2. Der Partner darf die Einlösung nur verweigern, wenn hierfür ein in den Teilnahme- bzw. Einlösebedingungen vorgesehener sachlicher Grund besteht.
3. Die Prüfung der Voraussetzungen für die Einlösung erfolgt durch den Partner.
4. Bei Zweifeln über die Echtheit oder Gültigkeit eines Loses oder Gewinnnachweises darf der Partner die Einlösung zunächst zurückstellen und den Veranstalter zur Klärung kontaktieren.
5. Der Partner verpflichtet sich, berechtigte Gewinne und Vorteile innerhalb des vereinbarten Gültigkeitszeitraums ordnungsgemäß einzulösen.
§ 6 Änderungen und vorzeitige Beendigung
1. Änderungen eines bereits veröffentlichten Gewinns oder Vorteils bedürfen der vorherigen Abstimmung mit dem Veranstalter.
2. Änderungen dürfen grundsätzlich nicht zu einer unangemessenen Benachteiligung bereits teilnehmender Personen führen.
3. Ist die Erbringung eines Vorteils aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Vorgaben, Geschäftsaufgabe oder sonstiger vom Partner nicht zu vertretender Umstände dauerhaft unmöglich, informiert der Partner den Veranstalter unverzüglich.
4. Die Vertragsparteien bemühen sich in diesem Fall um eine angemessene Ersatzlösung.
§ 7 Werbung und Nutzung von Unternehmensdaten
1. Der Partner räumt dem Veranstalter für die Dauer der Kooperation das nicht ausschließliche Recht ein, den Unternehmensnamen, das Logo und sonstige vom Partner zur Verfügung gestellte Werbemittel im Zusammenhang mit der Glückskamelle-Aktion zu verwenden.
2. Die Nutzung darf ausschließlich zur Bewerbung und Darstellung der Kooperation erfolgen.
3. Der Partner versichert, zur Einräumung der erforderlichen Nutzungsrechte berechtigt zu sein.
4. Eine weitergehende Nutzung der Marken oder sonstigen Kennzeichen des Partners bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
§ 8 Vergütung und Kosten
1. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, stellt der Partner die vereinbarten Gewinne, Rabatte oder Vorteile unentgeltlich zur Verfügung.
2. Kosten für die Abwicklung, Herstellung, Bereitstellung oder Einlösung des jeweiligen Gewinns bzw. Vorteils trägt grundsätzlich der Partner, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.
3. Etwaige Werbe-, Produktions- oder sonstige Kosten des Partners werden nur übernommen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 9 Abrechnung und Reporting
1. Der Partner verpflichtet sich, die Anzahl der tatsächlich eingelösten Gewinne oder Vorteile bis spätestens 15.05.2027 an den Veranstalter zu übermitteln, sofern dieser Zeitraum für die jeweilige Aktion vereinbart wurde.
2. Die Mitteilung dient insbesondere der Auswertung der Einlösequote und der Erfolgskontrolle der Aktion.
3. Die Mitteilung soll mindestens enthalten:
o Anzahl der eingelösten Gewinne bzw. Vorteile,
o Zeitraum der Einlösung,
o gegebenenfalls weitere vereinbarte statistische Angaben.
4. Personenbezogene Daten von Teilnehmern dürfen nur übermittelt werden, soweit hierfür eine entsprechende Rechtsgrundlage besteht und die Übermittlung für die Durchführung der Kooperation erforderlich ist.
§ 10 Verantwortlichkeit des Partners
1. Der Partner ist allein dafür verantwortlich, die von ihm zugesagten Leistungen ordnungsgemäß, vollständig und innerhalb des vereinbarten Zeitraums zu erbringen.
2. Der Partner stellt sicher, dass seine Leistungen nicht gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verstoßen.
3. Der Partner informiert den Veranstalter unverzüglich über Umstände, die die ordnungsgemäße Durchführung der Kooperation beeinträchtigen können.
§ 11 Haftung
1. Der Partner haftet für Schäden, die aus einer von ihm zu vertretenden Nichterbringung oder mangelhaften Erbringung der zugesagten Leistungen entstehen, nach den gesetzlichen Vorschriften.
2. Dies gilt insbesondere, wenn ein vom Partner zugesagter Gewinn oder Vorteil entgegen den vereinbarten Bedingungen nicht eingelöst wird.
3. Der Veranstalter haftet gegenüber dem Partner nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftungsbeschränkungen der für die Geschäftsbeziehung geltenden AGB des Veranstalters bleiben unberührt, soweit sie wirksam vereinbart wurden.
§ 12 Laufzeit
1. Die Vereinbarung beginnt mit Unterzeichnung bzw. Annahme durch beide Vertragsparteien und endet grundsätzlich mit Abschluss der vereinbarten Glückskamelle-Aktion.
2. Die Verpflichtungen zur Einlösung der zugesagten Gewinne und Vorteile bleiben bis zum Ablauf des jeweils vereinbarten Einlösezeitraums bestehen.
3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 13 Vertraulichkeit
Die Vertragsparteien behandeln vertrauliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich und verwenden diese ausschließlich zur Durchführung der Kooperation.
§ 14 Datenschutz
1. Die Vertragsparteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
2. Jede Vertragspartei ist für die von ihr selbst durchgeführten Datenverarbeitungen grundsätzlich eigenständig verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich eine andere datenschutzrechtliche Rollenverteilung vereinbart wird.
3. Personenbezogene Daten dürfen nur im Rahmen einer geeigneten Rechtsgrundlage und für festgelegte Zwecke verarbeitet oder übermittelt werden.
§ 15 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen mindestens der Textform.
3. Gerichtsstand für Streitigkeiten mit dem Partner ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Veranstalters.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An ihre Stelle treten die gesetzlichen Vorschriften.
Free AI Website Maker